1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Spendenshop, das Spendenformular auf www.turnzentrum-aargau.ch sowie direkte Bankzahlungen abgeschlossen werden (nachfolgend “Spendenplattform” genannt). Die Spendenplattform wird von der Turnzentrum Aargau GmbH betrieben (nachfolgend “TZA” genannt).
Die TZA behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Spende geltende Version dieser AGB, welche für diese Spende nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft (nachfolgend “Spender” genannt) werden nicht anerkannt.
2. Gegenleistungen
Bei den Unterstützungsbeiträgen auf der Spendenplattform handelt es sich grundsätzlich um Spenden. Unterstützende erhalten durch ihre finanziellen Zuwendungen kein Mitspracherecht bezüglich des Projekts.
Folgende Gegenleistungen sind bei den Produkten im Spendeshop vorgesehen:
- Quadratmeter: Name/Unternehmen und Ort wird auf einem Übersichtsplan aufgeführt. Durch mehrere gespendete Quadratmeter wird die Beschriftung auf dem Übersichtsplan grösser.
- Backstein: Ein Backstein an einer Wand im Turnzentrum Aargau wird mit Name/Unternehmen und Ort beschriftet. Es ist keine grössere Beschriftung möglich, wenn mehrere Backsteine gespendet werden.
- Sitzplatz: Ein Sitzplatz im Turnzentrum Aargau wird mit Name/Unternehmen und Ort beschriftet. Die Sitzplatz-Spender haben kein Anrecht auf die beschrifteten Sitzplätze.
- Geräte: Die Geräte werden weder beschriftet, noch haben die Spender ein Anrecht auf die gespendeten Geräte.
Alle Spender werden an der Fundraising-Wall im neuen Turnzentrum und/oder auf der Webseite aufgeführt:
- Bis CHF 100: Fundraising-Wall auf Webseite (Unternehmen/Organisation/Name und Ort)
- Ab CHF 100: Fundraising-Wall im Turnzentrum und auf Webseite (Unternehmen/Organisation/Name und Ort)
- Ab CHF 2’000: Fundraising-Wall im Turnzentrum und auf Webseite (Unternehmen/Organisation/Name und Ort)
Falls ein Spender nicht genannt werden will, muss dies bei der Spende entsprechend vermerkt werden. Platzierung und Grösse an der Fundraising-Wall sind abhängig vom gespendeten Betrag.
Alle Spender erhalten zudem eine Einladung an die Abrissparty des Aargauer Turnzentrum in Niederlenz und an die Eröffnungsfeier des neuen Turnzentrum Aargau in Lenzburg.
3. Spendenzweck
Die Spenden werden ausschliesslich für das Turnzentrum Aargau verwendet. Wir behalten uns das Recht vor, bei fehlenden flüssigen Mitteln für die baulichen Massnahmen, Gelder von Gerätespenden einzusetzen.
4. Preise
Alle auf der Spendenplattform publizierten Preise stellen Endpreise in CHF dar, die sämtliche Steuern (insb. MwSt.), Kosten für Verpackung/en, Lieferkosten und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren, oder Kosten enthalten. Die TZA behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Spendenshop zum Zeitpunkt der Bestellung.
5. Verfügbarkeit und Lieferzeit
Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.
6. Vertragsabschluss
Die Produkte und Preise im Spendenshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.
Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von der TZA zustande, sobald die Spender im Spendenshop, per Brief, Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgeben (nachfolgend “Kaufvertrag” genannt). Vertragspartner ist jeweils die TZA.
Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird den Spendern mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von der TZA an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich verfügbar ist. Sie zeigt den Spendern lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Spendenshop eingetroffen und somit der Vertrag mit der TZA unter der Bedingung der Verfügbarkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.
Die Produkte sind nach Bestellungseingang bis Ablauf der Zahlungsfrist min. 10 Kalendertagen reserviert.
7. Auslieferung
Falls es sich bei der Bestellung um auszuliefernde Produkte und/oder Dienstleistungen handelt, stehen sämtliche Liefer- und Abholoptionen zur Verfügung, welche im Onlineshop unter „Lieferung und Abholung“ vermerkt sind. Falls die Spender die bestellten Produkte nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit der Abholbereitschaft in der Geschäftsstelle des Aargauer Turnverband abholt, kann die TZA den Vertrag auflösen (stornieren).
8. Prüfpflicht
Der Spender hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen und Mängel innerhalb von 5 Tagen schriftlich zu melden.
9. Zahlung
Alle Zahlungsforderungen und Spenden, welche über die Spendenplattform von der TZA getätigt werden, macht die TZA direkt bei den Spendern geltend.
Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden. Den Spendern stehen die als Zahlungsmittel auf dem unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung. Bei Vorauszahlung erfolgen die Gegenleistungen frühstens nach Eingang der Zahlung (sofern bereits machbar).
Spenden für das Turnzentrum Aargau können in allen Schweizer Kantonen als freiwillige Zuwendung für gemeinnützige Zwecke vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Spendenbescheinigungen werden jeweils im Folgejahr im Februar/März per Post verschickt. Bei Fragen oder Nicht-Erhalt der Bescheinigung bitte info@turnzentrum-aargau.ch kontaktieren.
10. Zahlungsverzug
Kommen die Spender ihren Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Spender der TZA schulden, sofort (bei Vorauszahlung innert 10 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und die TZA kann diese sofort einfordern und weitere Bestellungen und Auslieferungen einstellen. Bei erfolgloser Mahnung wird die Bestellung storniert.
11. Änderung der Bestellung oder Stornierung
Bestellungen verpflichten die Spender zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen kann die TZA nach freiem Ermessen akzeptieren.
Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird der Spender umgehend per E-Mail informiert. Falls der Spender bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Spender von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.
Die TZA behält sich das Recht vor, Bestellungen aus wichtigen Gründen (z.B. rassistische Beschriftungen, verwerfliche Spendengelder oder Verstösse gegen die olympische Charta, etc.) zu stornieren. Bestellungen in ausserordentlichen Mengen können ohne Begründung storniert werden.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Aarau.